Die Gesellschaft bezweckt Verwaltung von Vermögenswerten aller Art; Insbesondere Vermögensverwaltung nach Art. 17 des Bundesgesetzes über die Finanzinstitute (FINIG); Übernahme von Beratungs-, Vertretungs- und Organisationsaufgaben. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen oder diesen zur fördern geeignet sind. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.