Die Pfandleihkasse wurde im Jahr 1872 ins Leben gerufen. Sie gewährt Gelddarlehen gegen das Hinterlegen von Wertgegenständen. Heute werden vor allem Schmuckstücke und Schweizer Markenuhren verpfändet.
Eine Aufstellung der Objekte, welche die Pfandleihkasse als Pfänder annehmen, und was Sie sonst noch mitbringen müssen, finden Sie unter "Wertgegenstände". Sind die Bedingungen eingehalten, erfolgt die Darlehensgewährung in der Regel prompt und unkompliziert. Bei einem "einfach" zu schätzenden Gegenstand (z.B. Schmuckstück) wird das Darlehen sofort ausgezahlt.
Hinweis: Der Firmenzweck wurde von help.ch zur Verfügung gestellt und basiert auf firmenseitigen oder redaktionellen Angaben.
|